JudikaturJustizRS0013157

RS0013157 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2010

Jeder Miteigentümer kann die Eigentumsklage in Ansehung der ganzen Sache anstellen. Gegen einen anderen Teilhaber hat er aber keine Herausgabeklage, da der eine Eigentumsanspruch dem anderen gegenübersteht ( GlUNF 3982 ).

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