JudikaturJustizRS0013119

RS0013119 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1970

Zu der Klage einer eingeantworteten Hälfteerbin gegen die andere, die als Kuratorin der Mutter der Streitteile gegen die Klägerin einen Übergabsvertrag als nichtig angefochten hat, auf Widerruf der Anwartsvollmacht in diesem Anfechtungsprozeß.