JudikaturJustizRS0013073

RS0013073 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Das Recht auf Absonderung des Nachlasses bezweckt nicht nur, das Verlassenschaftsvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu entziehen, sondern es schlechthin gegen alle Gefahren zu sichern, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben ergeben.

Entscheidungen
34