RS0013010 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein Verzicht des Noterben auf die Errichtung eines Inventars kann auch konkludent erfolgen; nachträgliches Hervorkommen weiterer Vermögensstücke ist unerheblich.
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Ein Verzicht des Noterben auf die Errichtung eines Inventars kann auch konkludent erfolgen; nachträgliches Hervorkommen weiterer Vermögensstücke ist unerheblich.