Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.660,57 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 3.610,10 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Vater der Streitteile, Josef N*** sen., verstarb am 5. März 1983. Mangels Nachlaßvermögens unterblieb eine Verlassenschaftsabhandlung (§ 72 Abs 1 AußStrG). Er war früher Eigentümer des geschlossenen Hofes "Schott" in Thaur, den er bis zum Sommer 1969 selbst bewirtschaftet h…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, die nach wie vor die Stattgebung der gesamten (eingeschränkten) Klagebegehrens anstrebt, ist nicht berechtigt. Sie begehrt einerseits eine weitergehende Bedachtnahme auf den Verkehrswert bei der Bewertung der dem Beklagten gemeinsam mit dem geschlossenen Hof übergebenen wa…