JudikaturJustizRS0012894

RS0012894 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2014

Soweit § 801 ABGB die Haftung des Erben für "ihre Vermächtnisse" zum Gegenstand hat, ist damit die Haftung für die bereits gemäß § 783 ABGB gekürzten Legate gemeint: Nur deren Entrichtung schuldet der Erbe dem Vermächtnisnehmer.

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