Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten binnen 14 Tagen die mit 665,66 Euro (darin 110,94 Euro an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten seiner Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Am 6. 11. 2001 verstarb Bebina L*****, Mutter des Klägers und Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes sind nach Bebina L***** der beklagte Witwer, der am 1. 9. 1980 geborene Sohn Andreas G*****, die am 17. 2. 1985 geborene Evelyne L*…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 508a Abs 1 ZPO), ist die Revision des Klägers deshalb unzulässig, weil dieser keine Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO geltend macht: 1. Soweit das Berufungsgericht die aktive Klagslegitimation des Kläge…