Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6857,50 bestimmten Kosten der Rechtsmittelverfahren) darin enthalten S 532,50 Umsatzsteuer u…
Text Entscheidungsgründe: Die Firma Otto K*** Gesellschaft mbH (im folgenden Gemeinschuldnerin genannt) schuldete der klagenden Partei auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 10.12.1979, 21 Cg 1331/79, den Betrag von S 294.915,49 samt Anhang. Zur Hereinbringung di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist berechtigt. Soweit der Masseverwalter, dem die wirtschaftliche Abwicklung des Konkursverfahrens obliegt, für die Konkursmasse tätig wird, sind jedenfalls dann, wenn er dabei nicht gerichtliche Weisungen befolgte, nicht die Vorschriften des Amtshaftungsgesetzes anzuwend…