JudikaturJustizRS0012689

RS0012689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2022

Aufschiebend bedingte oder durch Anfangstermin begrenzte (betagte) dingliche Rechte entstehen erst mit dem Eintritt der Bedingung oder des Termins; bis dahin besteht bloß eine Anwartschaft auf die künftige Erwerbung des Rechts.

Entscheidungen
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