JudikaturJustizRS0012612

RS0012612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2018

Zur Gültigkeit eines Vermächtnisses ist, wie dies aus dem Gesetz mehrfach ( §§ 656, 658, 659, 665 ABGB ) hervorgeht, nicht erforderlich, daß der Vermächtnisgegenstand fest bestimmt ist, sondern es genügt, wenn er bestimmtbar ist.

Entscheidungen
6