Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 1.503,54 EUR (darin 250,59 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind (Gesamt) Rechtsnachfolger nach einer am 8. 11. 1995 verstorbenen Erblasserin, und zwar die Erstklägerin zur Hälfte, der Zweitkläger zu einem Viertel und die Drittklägerin sowie der Viertkläger je zu einem Achtel. Die Beklagte schuldete der Verstorbenen al…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass die Kläger als Inhaber von Teilforderungen Streitgenossen nach § 11 Z 1 ZPO sind (JBl 1959, 322). Es liegen also die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 Z 2 JN vor, sodass das Berufungsgericht über einen ei…