Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 10.020,57 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 823,69 S an Umsatzsteuer und 960 S an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 334 KG *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 155/5 Garten im Ausmaß von 360 m² und Nr 219 Baufläche im Ausmaß von 311 m² mit dem zweigeschoßigen Haus *****, steht je zu einem Drittel im Miteigentum des Klägers und des Drittbeklagten und zu je einem Sechste…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagten wiederholen in ihrer Revision ihren Standpunkt, dass die Teilung zu ihrem Nachteil erfolgen würde, weil sie unter Aufwendung von 350.000 S und 250.000 S ihre Wohnungen ausgebaut hätten, wobei der Kläger sogar mitgearbeitet habe, und weil eine gerechte und billige Teilung des Versteiger…