Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "1. Das Begehren, die auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 16.12.1985, TZ 15.450/85, erfolgte Einverleibung des Eigentumsrechtes für Dr. Herbert S***, geb. 23.8.195…
Text Entscheidungsgründe: Der Ehe zwischen der Klägerin und ihrem im Herbst 1970 verstorbenen Gatten Dr. Herbert S*** entstammen der Beklagte und seine beiden Schwestern Gisela L*** und Agnes A***. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Todes ihres Gatten zu 2/5 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Der Beklagte wendet sich zwar zutreffend gegen die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß sich die Klägerin beim Abschluß des Übergabs- und Schenkungsvertrages vom 18.9.1985 in einem nach §§ 572, 901 ABGB beachtlichen Motivirrtum befunden habe, doch ist dami…