Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Rekursgericht bewilligte der Betreibenden gegen die Verpflichtete aufgrund seiner einstweiligen Verfügung vom 25. Mai 2016 zur Erwirkung des Gebots, es ab sofort zu unterlassen, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass über einen technischen Dienst bei der betreibenden Partei abrufb…
Rechtliche Beurteilung Die Verpflichtete vermag in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs, mit dem sie die Wiederherstellung der erstgerichtlichen Abweisung des Exekutionsantrags der Betreibenden anstrebt, keine erheblichen Rechtsfragen iSd § 528 Abs 1 ZPO aufzuzeigen. 1. Zunächst behauptet die Verpflichtete, ihr Recht a…