JudikaturJustizRS0012383

RS0012383 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2021

"Über die Verfahrenshilfe" sind Rechtsmittel auch gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, mit welchen eine Sachentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt wird, jedenfalls unzulässig.

Entscheidungen
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