Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 18.843,90 (darin S 2.400,-- Barauslagen und S 1.494,90 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zuletzt S 773.000 s.A. als Pflichtteilsanspruch und brachte vor, Gegenstand der Begünstigung der Beklagten seien die Liegenschaften EZl. 176 II, Hälfteanteil an der Liegenschaft EZl. 610 II und 1/4-Anteil an der Liegenschaft EZl. 904 II, je KG Arzl, gewesen, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund nach § 503 Abs. 1 Z 3 ZPO liegt nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs. 3 ZPO). In der Rechtsrüge führt die Beklagte aus, der Kläger müsse sich die schenkungsweise Erbausschlagung der Anna S*** in der Verlassenschaft nach Max S***…