Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 13.959,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.269,- an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 21.12.1982 verstorbene Karl A, der Onkel des Klägers und dritter Ehemann der Beklagten, hinterließ eine mit 'Testament' überschriebene letztwillige Verfügung vom 22.11.1982, nach der im Falle seines Ablebens seine Sparbücher 127.209 112, 113 104 863 und 72 63 494 seinem N…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf den Streitwert zulässig, aber nicht berechtigt. Zutreffend verweist der Kläger in seiner Revision vorerst daruaf, daß zur Zeit der Einbringung der vorliegenden Klage im Verlassenschaftsverfahren nach Karl A ausschließlich Erbserklärungen auf Grund des Gesetzes abgege…