RS0012264 – OGH Rechtssatz
RS0012264 – OGH Rechtssatz
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Die Grundsätze des § 540 ABGB gelten auch für Legatsunwürdigkeit. Da Erbunwürdigkeit ein gegen den Erblasser begangenes Verbrechen im strafrechtlichen Sinn voraussetzt (wie SZ XXIV 21), kann sie aus der Übertretung des Familiendiebstahls nach § 463 StG nicht abgeleitet werden (hiezu: Stiefeltern - Stiefkinder; mit Hinweisen auf gegenteilige Lehre und Judikatur).