JudikaturJustizRS0012193

RS0012193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2018

Im Zweifel können die im Übergabsvertrag vereinbarten Rechte nicht einzeln für sich betrachtet werden, sondern der ganze Vertrag muss als Einheit behandelt werden (Recht des Übergebers zum freien Eingang und Ausgang auf dem ganzen übergebenen Besitz).

Entscheidungen
10