JudikaturJustizRS0012146

RS0012146 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2005

Der Fruchtnießer ist zur Negatorienklage legitimiert, wenn er behauptete, der Bekl habe durch Änderung der Wasserverhältnisse in das Fruchtgenußrecht eingegriffen. Das darauf gestützte Klagebegehren, durch Einschüttung von Schottermaterial den Wasserspiegel des Baches um 20 cm wider anzuheben, gehört auf den ordentlichen Rechtsweg.

Entscheidungen
4