JudikaturJustizRS0012140

RS0012140 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Wer an einer Liegenschaft Befugnisse aus einem Recht des Gemeingebrauches ableitet, kann eine Person, zu deren Gunsten ein diesem Gemeingebrauch zuwiderlaufendes Recht als Dienstbarkeit im Grundbuch einverleibt ist, nicht auf Feststellung des Nichtbestehens der Dienstbarkeit klagen.

Entscheidungen
7