Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden, soweit damit die Punkte 1. und 2. des Klagebegehrens abgewiesen wurden, dahin abgeändert, daß die Entscheidung als Teilurteil zu lauten hat: "1.) Es wird festgestellt, daß der klagenden Partei als Eigentümerin der Liegen…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 216 GB ***** K***** mit den Grundstücken Nr 441/2 und 441/3. Eigentümer der benachbarten Liegenschaft mit der ursprünglichen Bezeichnung EZ 179 desselben Grundbuches, zu der unter anderem das Grundstück Nr 435/1 g…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig. Die Ansicht des Gerichtes zweiter Instanz, das Verhalten der klagenden Partei sei als stillschweigender Verzicht auf die Dienstbarkeit zu werten, widerspricht der ständigen Rechtsprechung, daß bei der Beurteilung der Frage, ob ein konkludenter Verzic…