JudikaturJustizRS0012061

RS0012061 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Vorbeugende Unterlassungsklagen sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn dem Kläger ein Eingriff in seine Rechtssphäre droht.

Entscheidungen
16