Spruch Wer auf Grund einer durch Gesetz oder Vertrag begrundeten Pflicht zur Erhaltung fremden Vermögens Rettungshandlungen vorgenommen hat, kann nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag angesehen werden und hat daher auch keinen Anspruch auf Bergelohn. Entscheidung vom 18. Oktober 1951, 4 Ob 89/51. I. Ins…
Text Der Kläger begehrte die Bezahlung eines Bergelohnes nach § 403 ABGB. für die Erhaltung der Fabrik, in der er angestellt war, in den Kampftagen des Jahres 1945. Er stützte sein Begehren darauf, daß er, der von 1914 an als Arbeiter in der Fabrik H. beschäftigt war, anläßlich des Abzuges der deutschen…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Soweit die Revision mit der Rechtsrüge die Abweisung des Anspruches auf Bergelohn bekämpft, ist sie ohne Grundlage. Wenn die Revisionsbeantwortung die Verdienste des Klägers um die Erhaltung von Maschinen, Vorräten und Gerätschaften der Fabrik anzweifelt und sie zumind…