Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.020,16 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin enthalten S 274,56 Umsatzsteuer) und die…
Text Entscheidungsgründe: Der am 15.6.1985 verstorbene Dr. Josef B*** war grundbücherlicher Miteigentümer des Hauses Wien 4, Wiedner Gürtel 46a. Mit diesem Miteigentumsanteil ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr.8 verbunden. Dr. Josef B*** räumte mit Vertrag vom 25.1.1983 der Klägerin, seiner …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil - soweit überblickbar - bisher noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes darüber besteht, ob der Wohnungseigentümer nach Abschluß des Vertrages über die Einräumung des Fruchtgenußrechtes an einen Dritten und der Verbücherung dieses Vertrages, aber noch vor …