Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 5.094,-- (einschließlich S 849,-- Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Bis zum Jahre 1967 waren Josef H*****, der am 20.3.1905 geborene und am 12.8.1988 verstorbene Onkel des Klägers, zu zwei Dritteln und der Kläger zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** II KG W*****, die aus den Grundstücken 267 (Wohnhaus) und 70/10 (Garten) be…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil der zweiten Instanz erhobene Revision des Klägers ist aus den in der Zulassungsbegründung zutreffend dargelegten Gründen zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die Fruchtnießung ist das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen (§ 509…