JudikaturJustizRS0011863

RS0011863 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2021

Der dem Fruchtnießer gleichgestellte Vorerbe hat zwar ein Recht auf das forstmäßig geschlagene Holz; zu einer Rodung, die eine Widmungsänderung bedeutet (hier: Schottergewinnung auf ehemaligen Waldgrundstück), ist er hingegen nicht berechtigt.

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