Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.743,68 (darin S 457,28 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stellt das Begehren, die Beklagte sei schuldig, die Liegenschaft Eberstalzell, Ittensam Nr. 31, zu räumen und von ihren Fahrnissen geräumt, dem Kläger zu übergeben. Die Beklagte, seine Tochter, lebe seit etwa drei Jahren ständig auf dem auf seiner Liegenschaft Eberst…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt allerdings nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Richtig ist, daß unter Familienangehörigen nicht jene Bestimmtheit von Willenserklärungen verlangt wird, wie dies im Geschäftsverkehr zwischen fremden Personen der Fall is…