Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 6.464,08 EUR (darin enthalten 871,68 EUR USt und 1.234 EUR Barauslagen) bestimmten …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das an die im Eigentum des Beklagten stehende Liegenschaft anschließt. Auf der Liegenschaft der Klägerin befindet sich ein Gebäude, das als Fremdenpension benutzt wird, dem aber der Anschluss an das öffentliche Wassernetz fehlt. D…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig und berechtigt. Aufgrund der eingetragenen Dienstbarkeit muss der Beklagte als Eigentümer des dienenden Grundstücks die Arbeiten zur Herstellung der Wasserleitung, welche die Ausübung der Servitut erst ermögl…