JudikaturJustizRS0011751

RS0011751 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2023

Eine in mäßigen und zumutbaren Grenzen gehaltene Veränderung des Verlaufes eines Servitutsweges auf einer Liegenschaft berührt die Identität des Rechtsobjektes als solches nicht. Dieser Grundsatz gilt auch für die Ersitzung eines Wegerechtes.

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