JudikaturJustizRS0011720

RS0011720 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Das Ausmaß der Dienstbarkeit, der Umfang der dem Inhaber zustehenden Befugnisse, richtet sich nach dem Inhalt des Titels, bei dessen Auslegung insbesondere der Zweck der Dienstbarkeit zu beachten ist.

Entscheidungen
103