JudikaturJustizRS0011707

RS0011707 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Dezember 2003

Das Eintragungsprinzip erfährt insbesondere im Falle der Ersitzung gemäß §§ 1498, 1500 ABGB die Ausnahme, daß der Ersitzende das fragliche Recht schon nach dem Ablauf der Ersitzungszeit und nicht erst durch die Eintragung erwirbt.

Entscheidungen
6