Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den erst- bis viert- und sechst- bis achtbeklagten Parteien die mit S 13.195,65 (darin S 1.112,33 an Umsatzsteuer und S 960,-- an Barauslagen) und der fünftbeklagten Partei die mit S 9.063,45 (darin S 823,95 an Umsatzsteuer) be…
Text Entscheidungsgründe: Im Jahr 1961 war Zita B*** Eigentümerin der aneinandergrenzenden Liegenschaften EZ 267 (Jagdschloßgasse 24a) und EZ 280 (Jagdschloßgasse 24) der KG Lainz. Um auf der bis dahin zu kleinen Liegenschaft EZ 267 ein Wohnhaus errichten zu können, ließ sie einen Teilungsplan behördlic…
Rechtliche Beurteilung Die irrtümlich als Revisionsrekurs bezeichnete Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Aktenwidrigkeit iS des § 503 Abs. 1 Z 3 ZPO liegt vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage gezogen werden, also auf einem bei der Darstellung der Beweisergebnisse unterlaufenen Irrtum, auf einem Fo…