RS0011702 – OGH Rechtssatz
RS0011702 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Für die Ersitzung ist die Ausübung des Besitzes während der gesamten Ersitzungszeit wesentlich; ausschlaggebend ist dabei aber das Ausmaß der Besitzergreifungsakte am Beginn der Ersitzungszeit, weshalb die Dienstbarkeit nur in jenen räumlichen Grenzen, aber auch nur in jenem Umfang erworben wird, wie deren Rechtsinhalt schon vor dreißig Jahren ausgeübt wurde.