JudikaturJustizRS0011701

RS0011701 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2022

Voraussetzung für das Erlöschen einer Servitut iSd § 484 ABGB ist, dass die Dienstbarkeit ihren Sinn ganz verloren hat. Jeder auch nur einigermaßen ins Gewicht fallender Vorteil genügt für die Aufrechterhaltung des erworbenen Rechtes.

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