JudikaturJustizRS0011684

RS0011684 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2003

Wenn aus Anlaß und im Zuge der Errichtung einer Seilbahn vertraglich - ausdrücklich oder schlüssig ( § 863 ABGB ) - die Dienstbarkeit der Schiabfahrt eingeräumt wurde, dann mußte den Beteiligten allein aus der Größe der projektierten Anlage und dem zu erwartenden Beförderungsvolumen bewußt geworden sein, daß die Instandsetzung der Abfahrtsstrecke mit modernen, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Pistenpräparierungsgeräten eine unabdingbare Voraussetzung für eine den Anforderungen des sporttreibenden Publikums und eine wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende rationelle Betriebsführung bildet.