Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin erkannt, dass das klagsstattgebende Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 2.893,04 (darin EUR 305,34 Umsatzsteuer und EUR 1.061 Bara…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihre Halbschwester Ingeborg L*****, die Mutter des Beklagten, waren zunächst (aufgrund eines Schenkungsvertrages aus dem Jahr 1978) zu 7/10 bzw 3/10 Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 2274 der Katastralgemeinde G*****, bestehend aus den Grundstücken 1408/1 …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der stRsp zur Übernahme einer vereinbarten, aber nicht einverleibten und daher bloß obligatorisch wirkenden Dienstbarkeit durch einen Einzelrechtsnachfolger abweicht; es kommt ihm auch Berechtigung zu. Da die festgestellte Dienstbar…