JudikaturJustizRS0011604

RS0011604 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2019

Die unregelmäßige Servitut kann wegen der Verschiedenartigkeit der zur Anwendung kommenden Rechtssätze gegenüber der regelmässigen nicht als eine solche geringeren Umfanges angesehen werden.

Entscheidungen
8