Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß dem Antragsgegner und Gegner der gefährdeten Partei Dr.Ernst G*****, aufgetragen wird, einen Prozeßkostenvorschuß für das gegenständliche Verfahren von S 20.000,- binnen 14 Tagen ab Zustellung di…
Text Begründung: Mit dem am 25.5.1993 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrt die Minderjährige die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, mit welcher ihr Vater für schuldig erkannt werden soll, ihr ab August 1992 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 5.000,- so…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig, weil es zur Frage, ob auch im außerstreitigen Verfahren ein Prozeßkostenaufwand als einstweiliger Unterhalt nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO geltend gemacht werden kann, nicht gibt. Die Antragstellerin macht in ihrem Rechtsmittel geltend, die Rech…