Spruch Der "besondere Privatrechtstitel" aus der Zeit vor 1870 i. S. des § 2 (2) Wasserrechtsgesetz 1959 muß auf die "Wasserwelle" abgestellt sein, also entweder sie oder sie und das Bett des Gewässers erfassen Entscheidung vom 31. März 1965, 1 Ob 11/65 I. Instanz: Bezirksgericht Rattenberg; II. Instanz:…
Text Der Kläger ist zu 18/32 Anteilen Miteigentümer der Parzelle 346 (R.- See) in EZ. 52 II Gb. M., die Beklagten sind seit 1956 je zur Hälfte Eigentümer der unmittelbar an den See grenzenden Parzelle 153 in EZ. 374 II Gb. V. Der Kläger brachte vor, die Beklagten hätten vor etwa drei Jahren von ihrem Gr…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Was unter dem "besonderen Privatrechtstitel" zu verstehen ist, an dessen Nachweis die Privatgewässereigenschaft eines sonst als öffentlich geltenden Gewässers geknüpft ist (§ 2 (2) WRG. 1959), sofern er aus der Zeit vor 1870 stammt, war seit Erlassung des Reichswasserg…