JudikaturJustizRS0011495

RS0011495 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 1996

Die Einrede aus dem Zurückbehaltungsrecht führt nicht zur Abweisung der Klage auf Herausgabe, sondern zur Verurteilung Zug-um-Zug, doch kann diese nur erfolgen, wenn der Kläger nicht die Gegenleistung ablehnt.

Entscheidungen
15