Spruch Die Revision wird, soweit darin Nichtigkeit geltend gemacht wird, zurückgewiesen. Im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.172,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.028,70 Umsatzsteuer) binnen 14 …
Text Entscheidungsgründe: Christine B***, die Ehegattin des Klägers, ist Eigentümerin des Hauses Graz, Eggenbergergürtel 20, in dem die Eheleute Richard und Margarethe K*** ein Lebensmittelgeschäft betrieben. Als diese das Geschäft aufgaben, gab die Hauseigentümerin dieses Unternehmen dem Kläger in Best…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist, soweit er darin Nichtigkeit geltend macht, nicht zulässig und im übrigen Umfang nicht berechtigt. Soweit der Kläger die Nichtigkeitsrüge seiner Berufung in der Revision wiederholt, genügt der Hinweis, daß der Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem eine wegen Nichtigke…