JudikaturJustizRS0011464

RS0011464 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2009

Die Ausnützung des Ranges einer Höchstbetragshypothek - das Verfügungsrecht des Eigentümers setzt das Erlöschen des Grundverhältnisses voraus; in diesem Fall ist dem Eigentümer die Verfügung über den ganzen Höchstbetrag zu gestatten, weil die Nachpfandgläubiger mit dessen Erschöpfung von Anfang an rechnen müssen; ob und in welcher Höhe Forderungen aus dem Grundverhältnis entstanden sind, macht keinen Unterschied (Klang in Klang 2 II 527 f.) - für eine verzinsliche Verkehrshypothek und umgekehrt ist möglich.

Entscheidungen
3