Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 26.844,66 (darin S 4.474,11 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit den Beschlüssen des Kreisgerichtes Wels vom 9.7.1991, S 58/91, 59/91 und 60/91 wurden die Konkurse über das Vermögen a) der M***** GesmbH Co KG, b) deren Komplementärgesellschaft, der Dieter M***** Holding GesmbH und c) der M*****-E***** Maschinenbau GesmbH eröffnet. Mass…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Es liegt im Wesen einer einverleibten Höchstbetragshypothek, daß nachfolgende Hypothekare über die Höhe der der Pfandbestellung zugrundeliegenden Forderung des Gläubigers niemals im Gewissen sein können und immer damit rechnen müssen, daß die Pfand…