Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahingehend abgeändert, daß es zu lauten hat: Das Klagebegehren des Inhalts, der Beklagte sei schuldig, der Klägerin S 500.000,- sowie die Prozeßkosten binnen 14 Tagen zu bezahlen, dies bei sonstiger Exekution in den dem Beklagten gehörig…
Text Entscheidungsgründe: Von folgenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen ist im Revisionsverfahren auszugehen: Der Vater des am 5.1.1970 geborenen Beklagten betrieb in Linz das Hotel "E*****" und hatte bei der klägerischen Bank mehrere Kredite aufgenommen, ua am 28.3.1980 über S 2,000.000,-, a…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, da im vorliegenden Fall zwar eine Einzelvereinbarung zwischen Bank und Realschuldner im Vordergrund steht, diese jedoch von den Vorinstanzen in einer über den Anlaßfall hinausgehenden Weise verfehlt ausgelegt und angewandt wurde, und dies daher vom Obersten Gerichtshof au…