Spruch Publizitätsprinzip. Wer ein grundbücherlich lastenfreies Haus erwirbt und hiebei weiß, daß daran Dritten Rechte auf Einräumung dinglicher Rechte zustehen, hat diese Rechte anzuerkennen Entscheidung vom 14. September 1966, 7 Ob 152/66 I. Instanz: Bezirksgericht Döbling; II. Instanz: Landesgericht f…
Text Die klagende Partei begehrt Räumung der von den Beklagten im Hause Wien, H.-Straße 417, benützten Wohnung, weil diese ohne Rechtstitel benützt wurde. Die Beklagten wendeten ein ihnen vom Voreigentümer des Hauses eingeräumtes Wohnungsrecht ein, von dem die klagende Partei bei Erwerb des Hauses Kenntn…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um die Frage, ob die Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes offenkundig sein kann, auf eine Offenkundigkeit haben sich die Beklagten auch nicht berufen, sondern darum, ob die klagende Parte…