Spruch Ein Aufrechnungsvertrag wird, auch wenn er erst künftig entstehende Forderungen betrifft, durch ein später begrundetes richterliches Pfandrecht nicht berührt OGH 22. Mai 1978, 1 Ob 610/78 (OLG Innsbruck 2 R 9/78; LG Innsbruck 11 Cg 337/76)…
Text Aus dem Verlassenschaftsverfahren nach seiner am 3, Juli 1974 verstorbenen Mutter Karoline P stand Kurt P gegen die Beklagte, seine Schwester, eine Forderung von 400 000 S zu. Mit 1. August 1974 pachteten Kurt P und seine Ehegattin Gerda P von der Beklagten deren gastgewerbliches Unternehmen in K au…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Berufungsgericht ging richtig davon aus, daß durch die Pfändung einer Forderung die Rechtsstellung des Drittschuldners nicht geändert wird; es stehen ihm alle Einwendungen und Gegenansprüche zu, die er vor der Pfändung hatte (Heller - Berger - Stix, Komm. zur EO, 2…