JudikaturJustizRS0011245

RS0011245 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 2022

Der originäre Eigentumserwerb am Bauwerk erfolgt durch die Bauführung, wobei auch eine solide Bauweise der Beurteilung eines Gebäudes als Superädifikat nicht entgegensteht.

Entscheidungen
8