Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.021,25 (darin enthalten S 670,21 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in Wien, das im Jahr 1981 erworben wurde. Über die Wohnung top 13 wurde am 3. 3. 1949 von der Voreigentümerin mit dem Gatten der verstorbenen Katharina M*****, Friedrich M*****, ein als Übereinkommen betitelter Mietver…
Rechtliche Beurteilung Zu Recht macht der Beklagte geltend, dass es, soweit überblickbar, keine Entscheidung gibt, aus der sich ableiten ließe, dass § 2 Abs 1 MRG nicht anwendbar ist, wenn die Einzelrechtsnachfolge auf Vermieterseite vor Inkrafttreten des MRG eingetreten ist, die Aufkündigung aber nachher. Vorweg ist kl…