JudikaturJustizRS0011223

RS0011223 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. August 2004

Einem Miteigentümer kann nicht verwehrt werden, gegen einen anderen der einen Miteigentumsanteil erworben hat und die ganze Liegenschaft tatsächlich benützt, aber noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, Ansprüche aus dem Miteigentum heraus geltend zu machen.

Entscheidungen
4