Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, daß in Punkt 1.) des Ersturteils zwischen die Worte "Gerichtsbezirk Wiener Neustadt" und "mit nachstehend angeführten Grundstücken" die Worte "jedoch nur" eingefügt werden. Der Beklagte ist schuldig, dem K…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist bücherlicher Hälfteeigentümer der landwirtschaftlichen Liegenschaft EZ 11 KG Lichtenwörth (jetzt) bestehend aus den Grundstücken 123 Baufläche mit Haus KNr. 11, 742/3, 848/1, 904/6, 1299, 1594/2, 2310/15 ("Erschlacht"), 2509/1, 3803, 3856, 4176, 4177 und 4410 (…
Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, daß der Kläger in seiner Klage eine am 16.11.1980 festgehaltene Vereinbarung mit seiner Schwester und dem Beklagten behauptete, wonach ihm die gesamte elterliche Wirtschaft ins Eigentum übertragen wurde; bereits im Schriftsatz ON 4 brachte er aber ergänzend vor, daß er schon einige…