Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in dem Ausspruch, daß der dem Bankhaus D*** Co zugefügte Schaden 500.000 S übersteigt (Faktum A III) und in der rechtlichen Subsumtion dieser Tat unter die Qualifikation nach § 147 Abs…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Dezember 1953 geborene Speditionsunternehmer (und nunmehrige Buchhalter) Mag. Dr. Karl Heinz B*** der aus dem Urteilsspruch ersichtlichen strafbaren Handlungen schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltl…
Rechtliche Beurteilung Der aus einer sprachlich unzulänglichen Formulierung abgeleitete Widerspruch, wonach sich der Angeklagte den Lastkraftwagen Mercedes 1626 mit dem Vorsatz zueignete, sich dadurch (persönlich) unrechtmäßig zu bereichern (Urteilstenor, S 247/III), wohingegen in den Urteilsgründen ausdrücklich festgeste…