JudikaturJustizRS0011135

RS0011135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2016

Die Ausfolgung des Typenscheines ist für den ein Eigentumserwerb des Käufers weder erforderlich noch ausreichend, weil der Typenschein das Eigentum an einem Kraftfahrzeug, das nach seiner Beschaffenheit eine körperliche Übergabe zulässt, nicht verbrieft.

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11