Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, sodaß es zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 270.000,-- samt 4 % Zinsen seit 17.8.1989 binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Das Zinsenmehrbegehren wird abgewiesen. Die beklagte …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger versprach 1989 dem durch eine Erbschaft wohlhabend gewordenen Reinhard V*****, der Eigentümer von drei Autos, darunter auch eines Porsche 928 war, dem es aber nicht gelungen war, einen österreichischen Führerschein zu erwerben, ihm einen mexikanischen Führerschein m…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig und berechtigt. Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß der Kläger mangels körperlicher Übergabe des Autos weder Sicherungseigentümer, noch Pfanderwerber geworden ist (vgl ZVR 1977/104; zuletzt 3 Ob 5…